Schutzkonzepte im Pflegekinderwesen (inkl. Aufruf zur Teilnahme)

Schutzkonzepte im Pflegekinderwesen (inkl. Aufruf zur Teilnahme)

Am 1. Februar 2023 hat die Auftaktveranstaltung für die Schutzkonzepte im Pflegekinderwesen des Kreis Pinneberg stattgefunden. Frau Proske (Kinderschutzbeauftragte des Kreis Pinneberg) informierte hier über die einzelnen Bausteine der Schutzkonzepte gemeinsam mit Frau Neumann (Teamleitung des Team Pflegestellen und Adoptionen im Kreis Pinneberg).

Worum geht es hier

Das Schutzkonzept ist eine Anforderung, welche durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) entstanden ist. Das KJSG ist bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wurde für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien der §37b hinzugefügt.

SGB VIII §37b

Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege

(1) Das Jugendamt stellt sicher, dass während der Dauer des Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt angewandt wird. Hierzu sollen die Pflegeperson sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das konkrete Pflegeverhältnis bezogenen Ausgestaltung des Konzepts beteiligt werden.
(2) Das Jugendamt gewährleistet, dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat und informiert das Kind oder den Jugendlichen hierüber.
(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung bei der Pflegeperson gewährleistet ist. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.

Die Jugendämter sind also dazu aufgefordert, ein sogenanntes Schutzkonzept, gemeinsam mit Pflegekindern und -familien zu erarbeiten und stets weiterzuentwickeln.

Weitere Infos

Wie einleitend erwähnt geht es beim Schutzkonzept um verschiedene Bausteine, welche uns am 1. Februar 2023 vorgestellt wurden. Anstelle zusammenfassen, was es mit Risikoanalyse, Partizipation, Prävention, etc. auf sich hat, stelle ich die Präsentation vom 01. Februar 2023 zu diesem Thema hier zum Download bereit: 2023-02-01-Praesentation-Schutzkonzepte-im-Pflegekinderwesen.pdf (332 Downloads )

Nächste Schritte und Aufruf zu Partizipation

Das der Baustein „Partizipation“ mit einem Aufruf zu Teilnahme einhergeht, kann man sich vielleicht denken. Die Erstellung eines Schutzkonzepts soll möglichst viele Menschen aus allen involvierten Personenkreisen einbeziehen. Dies ist wichtig, damit auch die verschiedensten Sichtweisen / Blickwinkel berücksichtigt sind. So soll zum Beispiel ein Verhaltenskodex / Leitbild entstehen, mit dem sich alle Beteiligten identifizieren können. Wir rufen also zur freiwilligen Teilnahme an der Erstellung des Schutzkonzeptes auf.

Hierzu sind zwei Arbeitsgruppen für die Partizipation geplant. In einer Gruppe werden Kinder einbezogen und eine weitere Gruppe wird mit Pflegeeltern organisiert.

Wer sich hierfür interessiert und / oder eines seiner Kinder teilnehmen lassen möchte, wendet sich bitte an Frau Neumann (E-Mail: s.neumann@kreis-pinneberg.de, Telefon: 04121 / 4502-3423). Sollte es Fragen in meine / unsere Richtung geben, bitte einfach unser Kontaktformular auf der Webseite benutzen.


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Mario Seeling

Mario Seeling ist ehrenamtlich im Vorstand der Nesteltern aktiv. Auf dieser Homepage ist er Admin, Autor und Ansprechpartner für alle Interessierten und Mitglieder. Wie alle anderen Vorstandsmitglieder, hat auch er selbst Pflegekinder und teilt seine mehrjährige Erfahrung gerne mit anderen.

This Post Has One Comment

  1. Ich habe noch die Kontaktdaten von Frau Neumann im Artikel ergänzt. Sie freut sich sehr über die Kontaktaufnahme zum Thema und über eine möglichst rege Beteiligung.

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