Bereits am 7. Mai 2021 wurde auch im Bundesrat für ein neues Kinder- und Jugendschutzgesetz abgestimmt. Somit wurde die letzte Instanz überwunden und nach jahrelanger Arbeit verschiedenster Interessenvertreter eine Zustimmung im Bundesrat erreicht.
Kinder schützen, Familien stärken
Auf der Webseite der Bundesregierung findet man viel Fragen und Antworten zum Thema „Neues Kinder- und Jugendschutzgesetz„.
Einer der dort genannten Punkte ist die „Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen“. Daraus ergeben sich insbesondere für Pflegekinder und deren Familien die folgenden Änderungen:
Reduzierung der Kostenheranziehung von 75% auf 25%
Pflege- und Heimkinder dürfen ab jetzt einen Freibetrag von 150 EUR ihres Einkommens behalten. Vom Einkommen darüber hinaus müssen Sie noch 25% an die Jugendhilfe abgeben und nicht wie zuvor 75%. Weiterhin sind Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs oder ehrenamtlicher Tätigkeit ganz ausgenommen. Auch wenn eine vollständige Abschaffung wünschenswert gewesen wäre, verbleibt so schon viel mehr bei den Jugendlichen Pflegekindern, so dass diese – ebenso wie andere Jugendliche – Geld verdienen und sparen können.
Sicherung der Kontinuität im BGB
Zum Wohle des Kindes kann ein Familiengericht nun den dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie anordnen. Insbesondere Kinder die schon länger in einer Pflegefamilie leben, sollen nicht dauerhaft befürchten müssen ihren Lebensort wechseln zu müssen. Die Beziehungen der Pflegekinder finden so eine stärkere Berücksichtigung im BGB.
Rechtsanspruch der Eltern
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung, Beratung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind, auch wenn es kein Rückführungsbestreben gibt. Eltern, denen die Personensorge entzogen wurde, müssen besser einbezogen und begleitet werden. Dies kann in der Zusammenarbeit zwischen leiblicher und Pflegefamilie förderlich sein.
Entdecke mehr von Nesteltern
Subscribe to get the latest posts sent to your email.