Am 1. Januar 2023 ist es endlich soweit, das Ende der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe ist beschlossene Sache. Somit haben sich die Anstrengungen diverser Vereine und Verbände auf politischer Ebene gelohnt. Es gab vorab zwar schon Erleichterungen und einen freien Spielraum für die jeweiligen Behörden (siehe unseren Bericht vom September 2021). Doch am 9. November 2022 stimmte der Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend einem Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe zu.
Bisher gilt
In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.
Das will die Bundesregierung nun ändern
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“
Kostenpunkt ca. 18,3 Millionen Euro
Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.
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Mario Seeling
1 Dez 2022Am 28.09.2022 gabe es hierzu auch eine Debatte im Bundestag. Ich stelle den Link hier mal ein, falls sich jemand für die Debatte interessiert: https://dbtg.tv/cvid/7546362